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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 RJ 10/04   

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https://dejure.org/2010,16485
LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 RJ 10/04 (https://dejure.org/2010,16485)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2010 - L 4 RJ 10/04 (https://dejure.org/2010,16485)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - L 4 RJ 10/04 (https://dejure.org/2010,16485)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erwerbsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Verweisung eines Spanfertigungskontrolleurs auf die Tätigkeit einer QS-Fachkraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit; Unmöglichkeit der Ausübung des bisherigen Berufs bzw. des Hauptberufs aus gesundheitlichen Gründen und Zumutbarkeit der Verweisung auf eine andere Erwerbstätigkeit; Fortgeltung des alten Rechts nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 RJ 10/04
    Zur Feststellung der Wertigkeit des bisherigen Berufs und der Möglichkeiten der Verweisung auf andere Tätigkeiten sind in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Arbeiter- und die Angestelltenberufe in Gruppen eingeteilt worden (Mehrstufenschema, vgl. BSGE 59, 249 [259] zu den Angestelltenberufen, BSGE 68, 277 [279] zu den Arbeiterberufen).
  • BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 1/85

    Verweisbarkeit eines Grubensteigers - Ausbildungsgang - Knappschaftsrente wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 RJ 10/04
    Zur Feststellung der Wertigkeit des bisherigen Berufs und der Möglichkeiten der Verweisung auf andere Tätigkeiten sind in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Arbeiter- und die Angestelltenberufe in Gruppen eingeteilt worden (Mehrstufenschema, vgl. BSGE 59, 249 [259] zu den Angestelltenberufen, BSGE 68, 277 [279] zu den Arbeiterberufen).
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